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   BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83   

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BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83 (https://dejure.org/1985,9117)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 6 CB 78.83 (https://dejure.org/1985,9117)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 6 CB 78.83 (https://dejure.org/1985,9117)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verstoß gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Das Urteil muß also in nachprüfbarer Weise deutlich machen, daß es die - insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten - Grundsätze für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) auf die Person des jeweiligen Klägers individuell und zutreffend angewandt hat.

    Das Urteil wäre allerdings für die Beteiligten einsichtiger gewesen, wenn sich das Verwaltungsgericht nicht nur im Tatbestand auf das in der Sitzungsniederschrift niedergelegte Ergebnis der Vernehmung des Klägers als Partei bezogen, sondern diese Bekundungen und die sonst für die Entscheidung über das Begehren des Klägers maßgebenden Umstände (vgl. BVerwGE 55, 217) im Urteil näher gewürdigt hätte.

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Soweit die Beklagte eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des früher für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senats und des jetzt zuständigen 6. Senats zur Frage der gedanklichen Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung (Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24], vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 96] und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]) geltend macht, trifft bereits ihr rechtlicher Ausgangspunkt nicht zu.

    In dem Urteil vom 15. Dezember 1978 (a.a.O.) war u.a. die Frage zu entscheiden, ob der Kläger als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden konnte, obwohl er erklärt hatte, daß er nur den Gebrauch bestimmter Waffen ablehnte und seine Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen für möglich hielt.

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Die Vorschrift verpflichtet das Gericht, wie der Senat in dem Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - (BVerwGE 61, 365) dargelegt hat, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Soweit die Beklagte eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des früher für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senats und des jetzt zuständigen 6. Senats zur Frage der gedanklichen Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung (Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24], vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 96] und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]) geltend macht, trifft bereits ihr rechtlicher Ausgangspunkt nicht zu.
  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) entschieden, die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, sei nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt.
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 174.81

    Kriegsdienstverweigerer - Wehrpflichtiger - Beurteilung der Bereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Der beschließende Senat hat dies mit der Begründung verneint, daß damit die vom Kläger gemäß Art. 4 Abs. 3 GG geforderte "unbedingte" Gewissensentscheidung nicht gegeben sei (vgl. zur Erläuterung dieser Entscheidung Urteil vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 174.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 145]).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 6 C 51.80

    Überprüfung und Beurteilung der Gewissensentscheidung - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Eine strenge Trennung zwischen objektiven und subjektiven Elementen der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist häufig nicht möglich (vgl. Beschluß vom 22. August 1980 - BVerwG 6 C 51.80 -).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 98.74

    Ausschluss einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe durch

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83
    Soweit die Beklagte eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des früher für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senats und des jetzt zuständigen 6. Senats zur Frage der gedanklichen Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung (Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24], vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 96] und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]) geltend macht, trifft bereits ihr rechtlicher Ausgangspunkt nicht zu.
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